Für die Kostenübernahme von Physiotherapie durch die Krankenkasse braucht es in der Schweiz eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung ist Physiotherapie jederzeit möglich, dann als Selbstzahlerleistung. Eine Verordnung umfasst in der Regel neun Sitzungen (die Neuner-Serie) und muss üblicherweise innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung begonnen werden. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten, wobei Franchise und Selbstbehalt zu berücksichtigen sind. Bei Unfällen läuft die Abrechnung über die Unfallversicherung. Bei PHYSIO silea in Basel begleiten wir dich durch diesen Ablauf, inklusive Folgeverordnungen und Kostengutsprache. Alle organisatorischen Fragen vor der ersten Behandlung, verständlich erklärt.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Diese Frage höre ich am häufigsten am Telefon, und die Antwort ist erfreulich einfach: Es kommt darauf an, wer bezahlt.
- Soll die Krankenkasse zahlen? Dann brauchst du eine ärztliche Verordnung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Grundversicherung die Kosten übernimmt
- Zahlst du selbst? Dann brauchst du keine Verordnung. Du kannst jederzeit direkt einen Termin vereinbaren
Die Verordnung kann von deiner Hausärztin, einem Facharzt (Orthopädie, Rheumatologie, Neurologie) oder nach einem Spitalaufenthalt ausgestellt werden.
Der Ablauf in 5 Schritten
Arzttermin und Verordnung
Deine Ärztin oder dein Arzt stellt die Verordnung aus. Darauf stehen die Diagnose, die verordneten Massnahmen und die Anzahl Sitzungen. Achte auf das Ausstellungsdatum, denn die Verordnung hat eine begrenzte Gültigkeit.
Termin vereinbaren
Ruf uns an oder buche online einen Termin. Je früher desto besser, denn die Behandlung sollte in der Regel innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
Erste Sitzung mit Befund
Bring die Verordnung und deine Versichertenkarte mit. Die erste Sitzung besteht aus Gespräch, ausführlicher Untersuchung und einem ersten Behandlungsteil. Am Ende steht ein gemeinsam definiertes Behandlungsziel.
Behandlungsserie
Die verordneten Sitzungen werden nach Plan durchgeführt, kombiniert aus manueller Behandlung und aktiven Übungen. Dazu bekommst du ein Heimprogramm, denn ein grosser Teil des Erfolgs entsteht zwischen den Terminen.
Abschluss oder Folgeverordnung
Am Ende der Serie beurteilen wir gemeinsam den Verlauf. Sind die Ziele erreicht, endet die Behandlung. Ist mehr nötig, informieren wir dich, damit du rechtzeitig eine Folgeverordnung beim Arzt holen kannst.
Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?
In der Schweiz umfasst eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie in der Regel neun Sitzungen. In der Praxis wird das oft die «Neuner-Serie» genannt.
Sind nach diesen neun Behandlungen weitere nötig, stellt deine Ärztin oder dein Arzt eine Folgeverordnung aus. Bei längeren Behandlungsverläufen kommt ab einer bestimmten Gesamtzahl an Sitzungen eine Rückmeldung an die Krankenkasse und eine Kostengutsprache dazu. Diesen administrativen Teil übernehmen wir für dich.
Krankenkasse, Franchise und Selbstbehalt
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt Physiotherapie, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch indiziert ist. Zwei Begriffe bestimmen, was am Ende bei dir hängen bleibt:
- Franchise: der jährliche Betrag, den du selbst trägst, bevor die Krankenkasse überhaupt einsetzt. Wer eine hohe Franchise gewählt hat, zahlt Physiotherapie in vielen Fällen zunächst vollständig selbst
- Selbstbehalt: der prozentuale Anteil, den du zusätzlich zur Franchise übernimmst, bis zum jährlichen Höchstbetrag
Das führt zu einer Situation, die viele überrascht: Trotz Verordnung kann es sein, dass du die Behandlung vollständig selbst bezahlst, nämlich dann, wenn deine Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Das ist kein Fehler in der Abrechnung, sondern die normale Funktionsweise des Systems.
Unfall oder Krankheit: wer zahlt?
Diese Unterscheidung ist in der Schweiz wichtig, weil zwei verschiedene Versicherungssysteme greifen:
| Situation | Zuständig | Besonderheit |
|---|---|---|
| Unfall (Sturz, Sportverletzung, Verkehrsunfall) | Unfallversicherung (UVG), bei Angestellten über den Arbeitgeber | In der Regel keine Franchise und kein Selbstbehalt |
| Krankheit (Verschleiss, Überlastung, chronische Beschwerden) | Krankenkasse Grundversicherung (KVG) | Franchise und Selbstbehalt kommen zur Anwendung |
| Nach Operation | Je nach Ursache UVG oder KVG | Verordnung meist direkt aus dem Spital |
Melde Unfälle immer korrekt als Unfall, auch wenn sie harmlos wirken. Ein umgeknickter Knöchel beim Joggen ist versicherungsrechtlich ein Unfall, keine Krankheit, und wird entsprechend anders abgerechnet.
Physiotherapie als Selbstzahler
Ohne Verordnung zu kommen ist kein Notbehelf, sondern in vielen Situationen die sinnvollere Wahl:
- Prävention: Du willst Beschwerden vorbeugen, bevor sie entstehen, etwa bei Bildschirmarbeit oder im Sport
- Beschwerden ohne Krankheitswert: Verspannungen, Bewegungseinschränkungen, allgemeines Unwohlsein im Bewegungsapparat
- Aufbau und Training: Angebote wie Reformer Pilates oder Personaltraining, die gezielt Kraft und Stabilität aufbauen
- Hohe Franchise: Wenn du die Franchise ohnehin nicht erreichst, sparst du dir den Umweg über den Arzttermin
- Schnell starten: Kein Warten auf einen Arzttermin, du kannst sofort beginnen
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Selbstzahlerleistungen bei anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Auch hier gilt: kurz bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, die Bedingungen unterscheiden sich stark.
Was passiert in der ersten Sitzung?
Die erste Sitzung ist keine reine Behandlung, sondern vor allem Verstehen. So läuft sie ab:
- Anamnese: Wann haben die Beschwerden begonnen? Was verschlimmert sie, was lindert sie? Wie sieht dein Alltag aus, welche Belastungen kommen darin vor? Welches Ziel hast du?
- Untersuchung: Beweglichkeit, Kraft, Gelenkfunktion, Nervenmobilität, Bewegungsmuster. Häufig untersuche ich auch Regionen, die auf den ersten Blick nichts mit dem Schmerz zu tun haben, denn die Ursache liegt oft woanders
- Erklärung: Du bekommst eine verständliche Einordnung, was wir gefunden haben und warum die Beschwerden entstanden sind
- Erste Behandlung: Bereits in der ersten Sitzung beginnen wir mit der Behandlung, meist manuelle Therapie kombiniert mit ersten Übungen
- Heimprogramm: Du gehst mit ein bis zwei konkreten Übungen nach Hause, nicht mit zehn
Mitbringen solltest du: die ärztliche Verordnung (falls vorhanden), deine Versichertenkarte, bequeme Kleidung und allfällige Vorbefunde wie Röntgen- oder MRT-Berichte.
Häufige Fragen zu Verordnung und Kosten
Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse braucht es eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung ist Physiotherapie jederzeit möglich, dann als Selbstzahlerleistung. Die Verordnung kann von der Hausärztin, einem Facharzt oder nach einem Spitalaufenthalt ausgestellt werden. Wer noch keine hat, kann trotzdem einen Termin vereinbaren und die Verordnung fristgerecht nachreichen.
In der Schweiz umfasst eine Verordnung in der Regel neun Sitzungen, die sogenannte Neuner-Serie. Sind danach weitere Behandlungen nötig, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Folgeverordnung aus. Bei längeren Verläufen ist ab einer bestimmten Sitzungszahl eine Rückmeldung an die Krankenkasse und eine Kostengutsprache erforderlich. Die Praxis unterstützt bei diesem Ablauf.
Ja, die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt Physiotherapie bei vorliegender ärztlicher Verordnung und medizinischer Indikation. Zu beachten sind Franchise und Selbstbehalt: Solange die jährliche Franchise nicht aufgebraucht ist, werden die Kosten selbst getragen. Bei Unfällen läuft die Abrechnung in der Regel über die Unfallversicherung.
Eine ärztliche Verordnung hat eine begrenzte Gültigkeit: Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Wird die Frist überschritten, braucht es eine neue Verordnung. Es empfiehlt sich deshalb, den ersten Termin zeitnah nach dem Arztbesuch zu vereinbaren.
Ja. Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung ist jederzeit als Selbstzahlerleistung möglich und in vielen Situationen sinnvoll: bei Präventionswunsch, bei Beschwerden ohne Krankheitswert, bei Trainings- und Aufbauprogrammen oder wenn die Franchise ohnehin nicht erreicht wird. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an solchen Leistungen. Eine Vorabklärung bei der eigenen Krankenkasse wird empfohlen.
Die Vergütung über die Grundversicherung erfolgt nach einem national festgelegten Tarifsystem mit kantonalen Taxpunktwerten. Eine Standardsitzung dauert üblicherweise rund 30 Minuten Behandlungszeit. Selbstzahlerleistungen und Angebote wie Personaltraining oder Reformer Pilates werden separat und praxisindividuell verrechnet. Die aktuell gültigen Konditionen erfährst du direkt in der Praxis.
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PHYSIO silea befindet sich am Steinengraben 67 in Basel, zentral gelegen und gut erreichbar aus Kleinbasel, Grossbasel, Allschwil, Binningen, Riehen und Basel-Land.
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